Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie die Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an den Vermieter aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Ein Projekt des Planungsverband – Schwaz – Jenbach u. Umgebung
Geschützte Werkstätte Integrative Betriebe Tirol GmbH
Au 22, 6134 Vomp | Tel. +43 5242 647 46 | Fax: +43 5242 647 46 – 730
Stadtmarketing und Saalmanagement Schwaz GmbH
Andreas-Hofer-Straße 10, Top 201 | A-6130 Schwaz
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen die von der Geschützte Werkstätte | Integrative Betriebe Tirol GmbH | Au 22, 6134 Vomp, Österreich (nachfolgend Lieferant genannt) auf www.festlbecher.at angeboten werden. Ergänzend gelten somit auch die AGB der Geschützten Werkstätte, welche hier zu finden sind. Entgegenstehenden AGB wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Die vorliegenden AGB gelten ebenso für zukünftige Rechtsgeschäfte – soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.
Vertragsabschluss
Die Vermietung der Mehrwegbecher erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Mit Abschluss des Mietvertrags erkennt der Kunde diese AGB an. Der Mietvertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Bestätigung durch den Lieferant zustande. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet immer die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer und/oder der Rechnungsadressat nicht ident, gilt der Auftrag im Zweifel als von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet somit für die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des Rechnungsbetrages verbundenen Kosten.
Mietobjekte (Becher und Transportboxen)
Die Mietobjekte sind dem Onlineshop (www.festlbecher.at), dem Bestellformular, oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind Zirka-Werte/-Maße und ebenso wie die Farben und Formen keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die Auftrags- und Bestellnummern sowie die Objektbezeichnungen des Vermieters. Wir führen Mehrwegbecher aus hochwertigem, bruch- und hitzefestem Polypropylen (PP) in 2 Größen (0,5L und 0,3L) in unserem Sortiment.
Mietzeitraum, Abholungs- und Rückgabebestimmungen
Der Mietzeitraum beginnt und endet wie im Mietvertrag (Auftragsbestätigung) vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Mehrwegbecher im vereinbarten Zeitraum zurückzugeben. Die Ausgabe erfolgt in praktischen Transportboxen, welche versiegelt übergeben werden. Es befinden sich 280 x 0,5lt-Becher bzw. 350 x 0,3lt-Becher in einer Transportbox. Es werden nur vollständige Boxen ausgegeben/angeboten, woraus sich die Mindestabnahmemenge ergibt. Die Abholung muss am letzten Werktag vor Ihrer Veranstaltung (bis 13:00 Uhr) und die Rückgabe am ersten Werktag nach Ihrer Veranstaltung (bis 13:00 Uhr) erfolgen. Bei einer verspäteten Rückgabe werden 50% Mahnspesen pro Tag verrechnet. Bei Nichtabholung der gemieteten Becher werden 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Geschützten Werkstätte in Vomp. Die Becher müssen für die Rückgabe NICHT gespült werden. Um Geruchs- und Schimmelbildung vorzubeugen, wird jedoch gebeten etwaige Flüssigkeitsrückstände auszuleeren und die Becher in den Transportboxen zu stapeln.
Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird von der Geschützte Werkstätte erstellt und verschickt.
Nach Rückgabe der Becher und Transportboxen werden diese gezählt, auf Beschädigungen geprüft und gereinigt. Je nach Schwund/Bruch wird anschließend eine Rechnung via E-Mail an dich versandt. Die Zahlung muss bis spätestens 7 Tage nach der Rechnungslegung mittels Banküberweisung erfolgen, andernfalls fallen Mahnspesen an. Je Becher und Veranstaltung werden 0,15 Cent inkl. MwSt. nach Rücknahme der Becher verrechnet. Der Preis beinhaltet Miet- und Reinigungskosten und gilt ab Lager Vomp! Für jede ungeöffnete Becherbox (mit Originalplomben) wird eine Manipulationsgebühr von € 10,00 verrechnet. Preise gültig ab 01.05.2023, Irrtum & Satzfehler vorbehalten!
Gewährleistung
Festlbecher.at garantiert, dass die gelieferten Mehrwegbecher frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Mehrwegbecher bei Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und Festlbecher.at unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren.
Eigentumsvorbehalt
Die Mietgegenstände bleiben zu jeder Zeit Eigentum des Vermieters.
Zweckentfremdung & Nutzungsvorgaben
Die Becher dürfen ausschließlich für Kaltgetränke verwendet werden. Die Ausgabe von Heißgetränken wie etwa Kaffee, Tee oder Glühwein sowie die außerordentliche Verwendung für das Sammeln von Trinkgeld oder Jetons ist ausdrücklich untersagt und führt zu einem Vertragsbruch und der Verrechnung einer Pönale von 500,00€.
Stornobedingungen
Kostenlose Stornierungen von Bestellungen bzw. von Aufträgen können bis 7 Tage vor Anlieferung/Selbstabholung durchgeführt werden. Sollte es zu einer späteren Stornierung kommen, so werden 100 % der Auftragssumme verrechnet. Stornierungen werden ausschließlich schriftlich akzeptiert.
Risikoübergang
Der Mieter bescheinigt durch Zeichnung des Kommissionsscheins/Lieferscheins, dass er die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen hat. Reklamationen bei Übernahme müssen hier vermerkt werden und werden bei der Abholung berücksichtigt. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Mietgegenstände – sobald kein Mitarbeiter des Vermieters anwesend ist – nicht mehr durch den Vermieter versichert sind.
Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er während des Mietzeitraums an den Mehrwegbechern verursacht. Das Mietverhältnis beginnt mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Der Mieter übernimmt ab diesem Zeitpunkt bis zur Rückgabe die Haftung für das gelieferte bzw. bereitgestellte Mietgut. Bei Beschädigung der Mietware durch arglistige Handhabe, nicht sachgemäße Benützung oder Transport von Seiten des Mieters haftet der Mieter in vollem Umfang. Für Gebrechen durch natürliche Abnützung und Verwendung der Vermieter. Jedwede Veränderung der Mietgegenstände stellt eine Beschädigung dar, und ist daher zu Gänze zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen. Eine Haftung jeglicher Art für entgangene Umsätze oder Gewinne des Mieters in Zusammenhang mit dem Ausfall von Mietgegenständen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Datenschutz
Die Daten des Kunden werden von Festlbecher.at vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung zu. Mehr dazu finden Sie hier: www.festlbecher.at/datenschutzerklaerung
Urheberrecht
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Fotos und Videos von den Mietgegenständen in Absprache mit dem Mieter vor Ort zu machen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist das österreichische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist das für den Sitz von Festlbecher.at zuständige Gericht.
Änderung der Geschäftsbedingungen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.
Rechtsmittelbelehrung
Es gilt österreichisches Recht. Als Erfüllungsort gilt das Abhollager des Vermieters. Der Mieter/Geschäftspartner erklärt sich damit einverstanden, dass der Gerichtsstand ausschließlich Schwaz ist.